Informationen zur Schuleinschreibung Schuljahr 2023/24
Anmeldung: 15.03.2023; ab 13:30 Uhr
Beginn der Schulpflicht:
a) Für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
b) Regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2023 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.09.2017)
Ausnahme: EINSCHULUNGSKORRIDOR (Geburtsdatum: 01.07.17 – 30.09.2017)
c) Auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12.23 sechs Jahre alt werden.
d) Auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 1.01.2024 sechs Jahre alt werden
Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.
Die Möglichkeit der Eltern, Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen.
Häufige Fragen:
Was ist der Anmeldung beizulegen?
- Fragebogen zur Schuleinschreibung (bitte E-Mailadresse nicht vergessen)
- Geburtsurkunde zur Einsicht
- ausgefüllte Formulare und Merkblätter (diese werden Ihnen zugeschickt)
- Bescheinigung vom Gesundheitsamt (falls Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung vorhanden)
- Nachweis zur Masernschutzimpfung (Impfbuch oder Bestätigung des Kinderarztes)
- evtl. Sorgerechtsbescheid (Kopie)
o die Erziehungsberechtigten übermitteln der Schule die erforderliche Anmeldung (gelber Fragebogen) bis zum 17.02.23 auf dem Postweg oder bringen diese persönlich in die Schule.
Was erfährt die Grundschule vom Kindergarten?
- Informationsaustausch nur mit Einverständnis der Eltern bzw. durch die Eltern selbst
Bis wann müssen die Eltern ihre Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung stellen?
- Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schuleinschreibung zu stellen
- Falls die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft, Schulpsychologin/en, Schularzt, Informationen vom Kindergarten.
Über die Zurückstellung des Kindes sollte vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum Schulbeginn entschieden werden. Sie ist in Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November möglich.
Einschulungskorridor:
Wen betrifft es?
- Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.
Was ist zu beachten?
- Die Kinder durchlaufen ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren.
- Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse der Erziehungsberechtigten und der Empfehlung der Kindergärten und spricht eine Empfehlung aus.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
- Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule im Schuljahr 22/23 bis spätestens 11. April schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
- Geben die Eltern bis spätestens 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Jahr schulpflichtig.
Weiterhin gilt:
Eine Zurückstellung in den Fällen des Art. 37 Abs.2 oder 4 BayEUG ist weiterhin möglich.
Schulpflichtig | regulär schulpflichtig | auf Antrag schulpflichtig | auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig |
Im Vorjahr zurückgestellt | bis 30.09.2017 geborene Kinder | Von 01.10.2017 – 31.12.2017 geborene Kinder | Ab 01.01.2018 geborene Kinder |
° Keine weitere Zurückstellung möglich | ° Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft (Schulspiel) | ° Schulfähigkeit kann überprüft werden (§2 Abs.6 GrSO) | ° Schulfähigkeit wird überprüft |
Empfehlungen
Schulvorbereitung im Familienalltag
Ein Kompetenztraining für Kinder von 4 bis 7 Jahren
https://familienergo.de
Vorlesen
https://www.stiftunglesen.de/loslesen/einfach-vorlesen
Flimmo-Medienerziehung
Elternratgeber für TV, Streaming & YouTube
https://www.flimmo.de
Erziehungsberatungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Beratung über die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
- Diagnostik bei Entwicklungsauffälligkeiten, Lern- und Leistungsstörungen
- Psychodiagnostik
- Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung für Eltern
https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/kjf-eltern-beratungsstelle-traunstein
Schulberatung : Isabelle.jander@schulberatung.gms-ob.de